Rechtsprechung
AG Rostock, 27.05.2004 - 46 C 27/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer fristlose Kündigung bei Befriedigung des Vermieters spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung; Beendigung des Mietverhältnisses mit ...